Der berufsrechtliche Rahmen für KI in der anwaltlichen Praxis

Die Berufsordnungen sämtlicher Rechtsordnungen verlangen von Anwältinnen und Anwälten, ihre Mandanten fachkundig zu beraten und zu vertreten. Im Zusammenhang mit KI hat Kompetenz zwei Dimensionen: Kompetenz in der materiellen juristischen Arbeit (bei der KI unterstützen, sie aber nicht ersetzen kann) und Kompetenz im Umgang mit KI-Werkzeugen (wozu das Verständnis ihrer Grenzen und die Beaufsichtigung ihrer Ergebnisse gehört). Wer KI zur Recherche einer Rechtsfrage einsetzt, ohne zu wissen, dass KI-Systeme Fundstellen erfinden können, hat die berufsrechtlich geforderte Kompetenz nicht walten lassen.

Die praktische Konsequenz: Vor dem Einsatz eines KI-Werkzeugs in der anwaltlichen Praxis sollte man verstehen, was das Werkzeug zuverlässig leistet und was nicht, welche Fehlerbilder es aufweist, wie sich seine Ergebnisse überprüfen lassen und ob seine Datenverarbeitung den Verschwiegenheitspflichten genügt. Die Hürde ist nicht hoch, denn Anwältinnen und Anwälte müssen nicht die technische Architektur von KI-Werkzeugen verstehen, sondern nur deren praktisches Verhalten im juristischen Kontext. Es handelt sich jedoch um eine echte und nicht bloß theoretische Pflicht.

Verschwiegenheit und KI: der nicht verhandelbare Punkt

Das anwaltliche Berufsgeheimnis (legal professional privilege) und die Verschwiegenheitspflicht im Mandatsverhältnis zählen zu den strengsten Vertraulichkeitspflichten überhaupt. Sie gelten unabhängig davon, mit welchem Werkzeug die juristische Arbeit erbracht wird. Wer ein vertrauliches Memo diktiert und die Aufnahme an einen nicht vertrauenswürdigen Dritten weitergibt, verletzt die Verschwiegenheitspflicht. Wer eine vertrauliche Mandatsangelegenheit in ein kommerzielles KI-Werkzeug mit unzureichenden Datenschutzvereinbarungen eingibt, tut im Ergebnis dasselbe.

Der praktische Maßstab: Bevor Mandanteninformationen in ein KI-Werkzeug eingegeben werden, muss Gewissheit darüber bestehen, dass der KI-Anbieter die eingegebenen Daten nicht für Trainingszwecke oder andere Zwecke verwendet, dass die Daten sicher aufbewahrt werden, dass die Bedingungen der Datenverarbeitung dem anwendbaren Datenschutzrecht genügen und dass die Nutzung mit etwaigen Vertraulichkeitsvereinbarungen oder dem Mandatsvertrag vereinbar ist. Bei den meisten kommerziellen Verbraucherangeboten, einschließlich der Standardtarife von ChatGPT, Claude und Gemini, sind diese Anforderungen ohne besondere Konfiguration und ohne Unternehmensverträge nicht erfüllt. Kanzleien, die KI für Mandatsarbeit einsetzen, müssen Unternehmensverträge mit ausdrücklichen Datenschutzbestimmungen abschließen und dürfen sich nicht auf Verbraucherprodukte verlassen.

Richtigkeit und Verifikation: die Haftung durch Halluzinationen

Das Problem der KI-Halluzination ist in der anwaltlichen Praxis besonders gravierend, weil die Folgen schwer wiegen, wenn einem Gericht erfundene Rechtsquellen vorgelegt werden. Gerichte in den USA, im Vereinigten Königreich und in Australien haben Anwältinnen und Anwälte sanktioniert, die Schriftsätze mit KI-generierten Fundstellen zu nicht existierenden Entscheidungen eingereicht hatten. Die berufsrechtlichen Folgen der Vorlage erfundener Rechtsquellen reichen von förmlichen Rügen über Kostenbeschlüsse bis hin zu Disziplinarverfahren in den schwerwiegendsten Fällen. Der Prüfungsmaßstab ist eindeutig: Jede Rechtsquelle, die in einem Schriftsatz, einer Rechtsberatung oder einem Gutachten zitiert wird, muss vor ihrer Verwendung anhand einer autoritativen Quelle überprüft werden, also anhand eines kostenpflichtigen Zugangs zu einer juristischen Datenbank, amtlicher Entscheidungssammlungen oder von Gesetzesdatenbanken. Auf KI-generierte Fundstellen, die nicht unabhängig überprüft wurden, darf man sich nicht verlassen.

Weiterführende Lektüre: American Bar Association AI

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