Die neue EU-KI-Verordnung-Timeline: Was das Omnibus-Paket vom 7. Mai 2026 ändert
Am 7. Mai 2026 erzielten Europäisches Parlament und Rat eine vorläufige Einigung über das Digital-Omnibus-Paket zur KI, das die Fristen für die Einhaltung der EU-KI-Verordnung wesentlich verändert. Die wichtigste Änderung: Die Hochrisiko-KI-Anforderungen für Anhang-III-Systeme, Beschäftigungs-KI, Kreditvergabe, Biometrie, Bildung, Strafverfolgung, werden von ursprünglich 2. August 2026 auf 2. Dezember 2027 verschoben. Das ist eine Verlängerung von 16 Monaten. Für KI-Systeme in regulierten Produkten gemäß Anhang I gilt der 2. August 2028.
Was nicht verändert wurde: Die Transparenzpflichten (Artikel 50) gelten weiterhin ab 2. August 2026. Chatbots und virtuelle Assistenten müssen Nutzern offenlegen, dass sie mit KI interagieren, keine Verlängerung. Die KI-Kennzeichnungspflichten für generierte Inhalte (Artikel 50 Abs. 2) werden auf den 2. Dezember 2026 verschoben. GPAI-Modellpflichten gelten seit August 2025 und bleiben unverändert.
Die revidierte vollständige Timeline: Februar 2025: Verbotene KI-Praktiken in Kraft. August 2025: GPAI-Verpflichtungen in Kraft. August 2026: Transparenzpflichten (Chatbot-Offenlegung). Dezember 2026: KI-Inhaltskennzeichnung. Dezember 2027: Vollständige Hochrisiko-KI-Anforderungen Anhang III. August 2028: Hochrisiko-KI in regulierten Produkten Anhang I.
Der territoriale Anwendungsbereich bleibt unverändert. Die EU-KI-Verordnung gilt unter anderem für Anbieter, die KI-Systeme in der Union in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, unabhängig davon, wo die Organisation ansässig ist, und für Betreiber, die in der Union niedergelassen oder dort ansässig sind. Deutsche und österreichische Unternehmen sind als Betreiber ohnehin erfasst, Schweizer Anbieter dann, wenn sie ihre KI-Systeme in der Union in Verkehr bringen. Die Verlängerung ist kein Grund, Compliance-Bemühungen zu verlangsamen, die Arbeit bleibt dieselbe, nur die Deadline verschiebt sich.