Die neue EU-KI-Verordnung-Timeline: Was das Omnibus-Paket vom 7. Mai 2026 ändert
Am 7. Mai 2026 erzielten Europäisches Parlament und Rat eine vorläufige Einigung über das Digital-Omnibus-Paket zur KI, das die Fristen für die Einhaltung der EU-KI-Verordnung wesentlich verändert. Die wichtigste Änderung: Die Hochrisiko-KI-Anforderungen für Anhang-III-Systeme, Beschäftigungs-KI, Kreditvergabe, Biometrie, Bildung, Strafverfolgung, werden von ursprünglich 2. August 2026 auf 2. Dezember 2027 verschoben. Das ist eine Verlängerung von 16 Monaten. Für KI-Systeme in regulierten Produkten gemäß Anhang I gilt der 2. August 2028.
Was nicht verändert wurde: Die Transparenzpflichten (Artikel 50) gelten weiterhin ab 2. August 2026. Chatbots und virtuelle Assistenten müssen Nutzern offenlegen, dass sie mit KI interagieren, keine Verlängerung. Die KI-Kennzeichnungspflichten für generierte Inhalte (Artikel 50 Abs. 2) werden auf den 2. Dezember 2026 verschoben. GPAI-Modellpflichten gelten seit August 2025 und bleiben unverändert.
Die revidierte vollständige Timeline: Februar 2025: Verbotene KI-Praktiken in Kraft. August 2025: GPAI-Verpflichtungen in Kraft. August 2026: Transparenzpflichten (Chatbot-Offenlegung). Dezember 2026: KI-Inhaltskennzeichnung. Dezember 2027: Vollständige Hochrisiko-KI-Anforderungen Anhang III. August 2028: Hochrisiko-KI in regulierten Produkten Anhang I.
Der territoriale Anwendungsbereich bleibt unverändert. Die EU-KI-Verordnung gilt für alle Organisationen, deren KI EU-Bürger betrifft, unabhängig davon, wo die Organisation ansässig ist. Deutsche, österreichische und Schweizer Unternehmen mit EU-Kunden sind vollständig im Anwendungsbereich. Die Verlängerung ist kein Grund, Compliance-Bemühungen zu verlangsamen, die Arbeit bleibt dieselbe, nur die Deadline verschiebt sich.